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LG Mainz, 27.08.2010 - 12 HK O 51/09 |
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- BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07
Erdgassondervertrag
Auszug aus LG Mainz, 27.08.2010 - 12 HKO 51/09
Dieser Gesichtspunkt spricht für die Annahme eines Sondervertrages für Gaslieferung (vergleiche hierzu auch ausdrücklich: BGH, Urteil vom 29.4.2008 - KZR 2/07 -, dort insbesondere Seite 15).Auf einen solchen vereinbarten Gaspreis findet das Tarifbestimmungsrecht des Versorgers gemäß AVBGasV weder unmittelbare noch entsprechende Anwendung (vergleiche hierzu BGH, Urteil vom 29.4.2008 - KZR 2/07 -).
- BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06
Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise
Auszug aus LG Mainz, 27.08.2010 - 12 HKO 51/09
Zwar kommt eine konkludente vertragliche Einigung zwischen Kunden und Gasversorgungsunternehmen über den Gaspreis bei Sonderverträgen dann zustande, wenn der Kunde die Preiserhöhungen und die darauf beruhenden Jahres,abrechnungen mit erhöhten Tarifen unbeanstandet hinnimmt und bezahlt; in derartigen Fällen kann von einer konkludent vereinbarten Preisgestaltung der Gassondervertragsparteien ausgegangen werden (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 13.6.2007 - VIII ZR 36/06 - Leitsatz f; BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 -, dort insbesondere Seite 10). - BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers
Auszug aus LG Mainz, 27.08.2010 - 12 HKO 51/09
Zwar kommt eine konkludente vertragliche Einigung zwischen Kunden und Gasversorgungsunternehmen über den Gaspreis bei Sonderverträgen dann zustande, wenn der Kunde die Preiserhöhungen und die darauf beruhenden Jahres,abrechnungen mit erhöhten Tarifen unbeanstandet hinnimmt und bezahlt; in derartigen Fällen kann von einer konkludent vereinbarten Preisgestaltung der Gassondervertragsparteien ausgegangen werden (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 13.6.2007 - VIII ZR 36/06 - Leitsatz f; BGH, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07 -, dort insbesondere Seite 10).